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Glücksspielmonopol Österreich: warum es nur eine Online-Lizenz gibt

Veröffentlicht: Redaktion TopOnlineCasinos.co.at

In Österreich ist Glücksspiel nach § 3 GSpG dem Bund vorbehalten, und für Online-Glücksspiel gibt es eine einzige Konzession, die die Österreichischen Lotterien mit win2day nutzen. Sie läuft bis 30. September 2027. Eine Reform, die mehrere Online-Konzessionen, Netzsperren und Payment-Blocking bringen soll, liegt seit August 2026 als Regierungsvorlage im Parlament und war Mitte Oktober 2026 noch nicht beschlossen.

Inhalt8 Abschnitte
  1. Was das Glücksspielmonopol bedeutet
  2. Warum es nur eine Online-Lizenz gibt
  3. Was mit Anbietern ohne österreichische Konzession passiert
  4. IP-Blocking und Payment-Blocking: die Debatte
  5. Die Reform 2026: was geplant ist
  6. Zeitplan und Stand
  7. Was das für Spieler heißt
  8. Häufige Fragen
Glücksspielmonopol Österreich: warum es nur eine Online-Lizenz gibt
Foto: MrPanyGoff, CC BY-SA 3.0

Was das Glücksspielmonopol bedeutet

Das Glücksspielgesetz (GSpG) regelt in § 3 ganz knapp: Das Recht zur Durchführung von Glücksspielen ist, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, dem Bund vorbehalten. Der Staat betreibt die Spiele aber nicht selbst. Er vergibt Konzessionen an Unternehmen, die die Spiele unter strengen Auflagen anbieten. Das Monopol ist also kein staatlicher Betrieb, sondern ein System mit sehr wenigen, ausgewählten Lizenznehmern.

Das Gesetz unterscheidet drei große Bereiche:

  • Lotterien nach § 14 GSpG, dazu zählen Lotto, Toto, Rubbellose und auch die elektronischen Lotterien, also das Online-Glücksspiel.
  • Spielbanken nach § 21 GSpG, das sind die Casinos mit Roulette, Kartenspielen und Automaten.
  • Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten nach § 5 GSpG, die von den Bundesländern bewilligt werden.

Erlaubt ist ein Glücksspiel nur, wenn eine dieser Konzessionen oder Bewilligungen vorliegt. Alles andere ist eine verbotene Ausspielung.

Warum es nur eine Online-Lizenz gibt

Online-Glücksspiel ist im GSpG als elektronische Lotterie definiert. Nach § 12a GSpG sind das Ausspielungen, bei denen die Spielteilnahme unmittelbar durch den Spieler über elektronische Medien erfolgt und die Entscheidung über das Spielergebnis zentralseitig herbeigeführt oder zur Verfügung gestellt wird. Damit fallen Online-Casino, Online-Slots und Online-Poker unter die Lotteriekonzession nach § 14.

Diese Konzession wird vom Finanzamt Österreich vergeben, und zwar für höchstens 15 Jahre (§ 14 Abs. 4 GSpG). Entscheidend ist § 14 Abs. 6: Solange eine Konzession aufrecht ist, darf keine weitere erteilt werden. Das Gesetz sieht also genau einen Konzessionär vor. Laut der Übersicht des Finanzministeriums ist das die Österreichische Lotterien GmbH, berechtigt bis 30. September 2027. Ihr Online-Angebot läuft über win2day.at.

Die Spielbanken sind getrennt geregelt. § 21 GSpG erlaubt höchstens 15 Spielbankkonzessionen mit einer Laufzeit von je höchstens 15 Jahren. Derzeit betreibt die Casinos Austria AG laut Finanzministerium 12 Spielbanken, und zwar in Baden, Bregenz, Graz, Innsbruck, Kitzbühel, Kleinwalsertal, Linz, Salzburg, Seefeld, Velden, Wien und Zell am See.

BereichRechtsgrundlageKonzessionär (Stand Oktober 2026)Laufzeit
Lotterien inkl. Online-Glücksspiel§ 14 GSpG, eine KonzessionÖsterreichische Lotterien GmbH (win2day)bis 30.9.2027
Spielbanken§ 21 GSpG, max. 15 KonzessionenCasinos Austria AG, 12 Standortebis 31.12.2027 bzw. 31.12.2030
Automaten in den Ländern§ 5 GSpGBewilligungen der Länderje nach Bewilligung

Was mit Anbietern ohne österreichische Konzession passiert

Trotz Monopol spielen viele Menschen in Österreich bei Online-Casinos mit einer Lizenz aus Malta oder anderen Staaten. Das GSpG reagiert darauf auf mehreren Ebenen:

  • Abgabe: Nach § 57 Abs. 2 GSpG schulden Anbieter elektronischer Lotterien ohne Konzession für Spieler aus dem Inland eine Glücksspielabgabe von 45 % der Jahresbruttospieleinnahmen (seit 1. Juli 2025, davor 40 %).
  • Strafen für Anbieter: § 52 Abs. 1 Z 1 GSpG sieht für das Veranstalten verbotener Ausspielungen Geldstrafen bis zu 60.000 Euro vor. Wer zur Teilnahme wirbt, auch über Links, kann nach Z 6 mit bis zu 22.000 Euro bestraft werden.
  • Strafen für Spieler: Seit 1. Jänner 2021 ist nach § 52 Abs. 5 GSpG auch die Teilnahme strafbar, wenn die Einsätze vom Inland aus geleistet werden, mit bis zu 7.500 Euro bei Vorsatz und bis zu 1.500 Euro in anderen Fällen.
  • Zivilrecht: Der OGH hält die Spielverträge mit solchen Anbietern für nichtig. Spieler können Verluste zurückfordern, etwa nach der Entscheidung 1 Ob 182/22d.

Das Monopol selbst halten die Gerichte für vereinbar mit dem Unionsrecht. Der OGH bestätigte das etwa in 8 Ob 140/24g. Der Europäische Gerichtshof entschied am 16. April 2026 in der Rechtssache C-440/23, dass Mitgliedstaaten Online-Casinospiele verbieten dürfen und die Rückforderung der Einsätze mit dem Unionsrecht vereinbar ist, wie beck-aktuell berichtet.

IP-Blocking und Payment-Blocking: die Debatte

Strafen und Abgaben lassen sich gegen Anbieter mit Sitz im Ausland nur schwer durchsetzen. Deshalb wird seit Jahren über zwei zusätzliche Werkzeuge diskutiert: Netzsperren, bei denen Internetanbieter den Zugang zu illegalen Seiten blockieren, und Payment-Blocking, bei dem Banken und Zahlungsdienstleister keine Zahlungen an solche Anbieter mehr abwickeln.

Das geltende Recht kennt beides nur ansatzweise. § 52 Abs. 1 Z 10 GSpG bestraft ein Kreditinstitut mit bis zu 22.000 Euro, wenn es wissentlich in vorsätzlicher, unmittelbarer Zusammenarbeit mit einem illegalen Anbieter Zahlungen weiterleitet. Diese Schwelle ist hoch, weil Banken im Alltag nicht jede einzelne Zahlung prüfen. Eine allgemeine gesetzliche Grundlage für Netzsperren gegen Glücksspielseiten gibt es im geltenden GSpG nicht.

Die Regierungsvorlage von 2026 entscheidet sich für beide Instrumente: Laut den Erläuterungen sollen ein spezielles Sperrverfügungsverfahren gegen Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft und Bestimmungen zum Payment-Blocking den Zugang zu illegalen Angeboten drastisch erschweren und Zahlungsströme wirksam unterbinden. Deshalb ändert der Entwurf neben dem GSpG auch das Telekommunikationsgesetz 2021. Illegale Anbieter sollen zudem auf Blacklists geführt werden, was laut Erläuterungen auch der Aufklärung der Spieler über schädliche Angebote dienen soll.

Die Begründung der Regierung für den Kurswechsel steht ebenfalls in den Erläuterungen: Wegen eines wachsenden illegalen Angebots soll nach dem Vorbild internationaler Best-Practice-Beispiele ein attraktives legales Online-Angebot geschaffen werden, das eine hohe Kanalisierung in den legalen Markt und einen möglichst hohen Spielerschutzstandard sicherstellt. Gleichzeitig soll eine Verpflichtung zum Monitoring problematischen Spielverhaltens mit Klagsmöglichkeit bei den Zivilgerichten für alle Arten von Glücksspielen gelten. Damit will der Gesetzgeber laut Erläuterungen auch dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 14. Dezember 2022, G 259/2022, Rechnung tragen.

Die Reform 2026: was geplant ist

Am 29. Juni 2026 gab die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS bekannt, dass ein Entwurf für ein neues Glücksspielgesetz in Begutachtung geht. Am 5. August 2026 langte die Regierungsvorlage 594 d.B. im Parlament ein, ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Telekommunikationsgesetz 2021 geändert werden. Die wichtigsten Punkte laut Erläuterungen und Parlamentskorrespondenz vom 12. August 2026:

  • Mehrere Online-Konzessionen: Statt einer einzigen Konzession soll ein streng reguliertes Konzessionssystem entstehen, in dem mehrere Anbieter Online-Glücksspiel anbieten können. Die erste Konzession ist auf höchstens fünf Jahre befristet, jede weitere auf höchstens zehn Jahre.
  • Strenge Zugangsvoraussetzungen: Bewerber müssen ihre Abgabenpflicht lückenlos erfüllt und alle von österreichischen Gerichten zugesprochenen Spielerforderungen beglichen haben. Laut Aussendung des SPÖ-Parlamentsklubs zum Begutachtungsentwurf sind Kapitalgesellschaften mit 10 Millionen Euro Stammkapital vorgesehen.
  • Sperrregister: ein verpflichtendes, betreiber- und spielartenübergreifendes Register für Selbst- und Betreibersperren.
  • Einzahlungslimits: gesetzliche Limits mit einem zentralen Limitregister und 72 Stunden Wartefrist bei der Erhöhung selbst gesetzter Limits.
  • Aufsicht: eine neue Stelle für Glücksspiel und Spielerschutz beim Finanzministerium sowie Testspiele gegen illegale Anbieter.
  • Spielregeln: laut Parlamentskorrespondenz ein Höchsteinsatz von 5 Euro und eine Abkühlungsphase von 15 Minuten nach 90 Minuten Spielzeit.

Zeitplan und Stand

Die Reform ist mit dem Auslaufen der bestehenden Lotteriekonzession verzahnt. Laut Parlamentskorrespondenz sieht der Entwurf folgenden Ablauf vor:

  1. Bis 31. Dezember 2026 müssen illegale Anbieter ihr Angebot in Österreich einstellen, wenn sie sich später um eine Konzession bewerben wollen.
  2. Ab 1. Jänner 2027 sollen Sperrregister, Netzsperren und Payment-Blocking gelten, und neue Online-Konzessionen können erteilt werden.
  3. Ab 1. Oktober 2027, nach Ablauf der bestehenden Konzession mit 30. September 2027, sollen die neuen Online-Konzessionen wirksam werden.
  4. Ab 1. Jänner 2031 sollen strengere Regeln auch für bestehende Automaten mit Landesbewilligung gelten.

Wer das Angebot nicht rechtzeitig einstellt, soll laut der Aussendung vom 29. Juni 2026 für 18 Monate von einer Bewerbung ausgeschlossen sein, ab 1. Jänner 2030 für 24 Monate.

Wichtig für die Einordnung: Mitte Oktober 2026 ist das alles noch geplant und nicht geltendes Recht. Die Regierungsvorlage wurde am 14. September 2026 dem Finanzausschuss zugewiesen, die Beratungen dort waren laut Parlamentswebsite noch nicht aufgenommen. Bis zu einem Beschluss gelten das bisherige GSpG und damit das Monopol mit einer einzigen Online-Konzession unverändert. Details können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.

Was das für Spieler heißt

Bis zum Inkrafttreten der Reform bleibt es dabei: Legal online spielen können Sie in Österreich nur beim einzigen Konzessionär. Wer bei anderen Anbietern spielt, bewegt sich nach § 52 Abs. 5 GSpG im Bereich einer Verwaltungsübertretung, auch wenn der Anbieter eine EU-Lizenz hat. Woran Sie seriöse Anbieter und deren Lizenzen erkennen, erklärt der Ratgeber zu sicheren Casinos. Neue Anbieter, die künftig eine österreichische Konzession erhalten könnten, wird es frühestens ab Oktober 2027 geben; einen Überblick über Marktneuheiten finden Sie unter neue Casinos.

Sollten Payment-Blocking und Netzsperren wie geplant kommen, wird sich das vor allem bei Ein- und Auszahlungen bemerkbar machen. Wie die gängigen Zahlungswege funktionieren, lesen Sie unter Zahlungsmethoden. Unabhängig von der Rechtslage gilt: Setzen Sie sich Limits und nutzen Sie bei Bedarf eine Spielersperre oder die Beratung der Spielsuchthilfe unter 01/544 13 57.

Häufige Fragen

Warum gibt es in Österreich nur eine Online-Casino-Lizenz?

Online-Glücksspiel gilt im GSpG als elektronische Lotterie und fällt unter die Lotteriekonzession nach § 14. Nach § 14 Abs. 6 GSpG darf, solange eine Konzession aufrecht ist, keine weitere erteilt werden. Inhaberin ist die Österreichische Lotterien GmbH mit win2day, berechtigt bis 30. September 2027.

Ist Online-Casino in Österreich legal?

Legal ist es nur beim Inhaber der österreichischen Konzession. Seit 1. Jänner 2021 ist nach § 52 Abs. 5 GSpG auch die Teilnahme an Online-Glücksspiel ohne Konzession strafbar, wenn die Einsätze vom Inland aus geleistet werden.

Wann kommt das neue Glücksspielgesetz?

Die Regierungsvorlage 594 d.B. langte am 5. August 2026 im Parlament ein und wurde am 14. September 2026 dem Finanzausschuss zugewiesen. Mitte Oktober 2026 war sie noch nicht beschlossen. Laut Entwurf sollen neue Online-Konzessionen ab 1. Oktober 2027 gelten.

Kommen Netzsperren für Online-Casinos in Österreich?

Die Regierungsvorlage sieht ein Sperrverfügungsverfahren gegen Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft und Payment-Blocking vor, dafür wird auch das Telekommunikationsgesetz 2021 geändert. Laut Parlamentskorrespondenz sollen diese Maßnahmen ab 1. Jänner 2027 gelten, sofern das Gesetz beschlossen wird.

Ist das österreichische Glücksspielmonopol mit EU-Recht vereinbar?

Der OGH hält das österreichische Konzessionssystem in ständiger Rechtsprechung für unionsrechtskonform, etwa in 8 Ob 140/24g. Der EuGH entschied im April 2026 in C-440/23, dass Mitgliedstaaten Online-Casinospiele verbieten dürfen.

Quellen

  1. Glücksspielgesetz (GSpG), geltende Fassung – RIS
  2. § 52 GSpG Verwaltungsstrafbestimmungen – JUSLINE
  3. § 57 GSpG Glücksspielabgaben – JUSLINE
  4. Konzessionäre und Ausspielbewilligte – BMF
  5. OGH 1 Ob 182/22d vom 12.10.2022 – RIS
  6. OGH 8 Ob 140/24g vom 05.12.2024 – RIS
  7. EuGH C-440/23 – beck-aktuell
  8. Regierungsvorlage 594 d.B. (XXVIII. GP) mit Erläuterungen – Parlament Österreich
  9. Parlamentskorrespondenz Nr. 787 vom 12.08.2026 – Parlament Österreich
  10. Koalition einig über neues Glücksspielgesetz – OTS, SPÖ-Parlamentsklub, 29.06.2026
  11. Hilfsangebote in den Bundesländern – BMF

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Glücksspiel ab 18; Hilfe bei Spielsuchthilfe.

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